WALLBOXEN 22KW

WALLBOXEN 22KW

Für den Hausgebrauch ist eigentlich eine 11-kW Wallbox völlig ausreichend. Falls in Ihrem Fahrzeug eine 40kW/h-Akku verbaut ist, kann er über Nacht innerhalb von circa fünf Stunden komplett geladen werden. Eine 22 kW-Wallbox benötigt nur die Hälfte der Ladezeit, was für eine Verwendung an den entsprechenden Arbeitsplätzen sehr interessant ist. Sollte ein Transporter oder Dienstwagen elektrisch betrieben werden, kann er schnell wieder fit gemacht werden und verdient Geld.

Falls Sie beabsichtigen eine 22 kW-Wallbox zu betreiben, ist eine Genehmigung Ihres Netzanbieters erforderlich. Sie überschreiten den zulässigen Grenzwert von 11kW. Rechtlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Erlaubnis. Eine Nichtgenehmigung müssen Sie leider hinnehmen und weiterhin mit 11kW vorlieb nehmen.

Seit März 2019 müssen alle Ladeeinrichtungen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, der auch die benötigten Unterlagen und Formulare bereitstellt. Ihr Hausanschluss muss die erforderliche Leistung bereitstellen, bzw. muss ansonsten erweitert werden. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Sie zur Ladung Ihres E-Fahrzeugs auch den PV-Strom aus Ihrer heimischen Photovoltaik-Anlage nutzen können?

Es gibt neue Förderprogramme der KFW, die Ihnen eventuell beim privaten Gebrauch eine Prämie von bis zu 900 Euro einbringen. Allerdings muss es sich wirklich um eine förderfähige KFW Wallbox handeln. Informieren Sie sich eingehend über förderfähige Ladestationen mit den entsprechenden Kriterien wie Ladedauer oder ähnlichem.

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WALLBOXEN 22KW

Für den Hausgebrauch ist eigentlich eine 11-kW Wallbox völlig ausreichend. Falls in Ihrem Fahrzeug eine 40kW/h-Akku verbaut ist, kann er über Nacht innerhalb von circa fünf Stunden komplett geladen werden. Eine 22 kW-Wallbox benötigt nur die Hälfte der Ladezeit, was für eine Verwendung an den entsprechenden Arbeitsplätzen sehr interessant ist. Sollte ein Transporter oder Dienstwagen elektrisch betrieben werden, kann er schnell wieder fit gemacht werden und verdient Geld.

Falls Sie beabsichtigen eine 22 kW-Wallbox zu betreiben, ist eine Genehmigung Ihres Netzanbieters erforderlich. Sie überschreiten den zulässigen Grenzwert von 11kW. Rechtlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Erlaubnis. Eine Nichtgenehmigung müssen Sie leider hinnehmen und weiterhin mit 11kW vorlieb nehmen.

Seit März 2019 müssen alle Ladeeinrichtungen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, der auch die benötigten Unterlagen und Formulare bereitstellt. Ihr Hausanschluss muss die erforderliche Leistung bereitstellen, bzw. muss ansonsten erweitert werden. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Sie zur Ladung Ihres E-Fahrzeugs auch den PV-Strom aus Ihrer heimischen Photovoltaik-Anlage nutzen können?

Es gibt neue Förderprogramme der KFW, die Ihnen eventuell beim privaten Gebrauch eine Prämie von bis zu 900 Euro einbringen. Allerdings muss es sich wirklich um eine förderfähige KFW Wallbox handeln. Informieren Sie sich eingehend über förderfähige Ladestationen mit den entsprechenden Kriterien wie Ladedauer oder ähnlichem.

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